Insolvenz – Schuldner zahlt nicht? Das können Sie tun.

Erst gerät der Kunde in Verzug und auch nach mehrmaliger Mahnung stellen Sie fest: Mein Schuldner zahlt nicht. Eine drohende Insolvenz macht sich oft nur schleichend bei Ihnen als Gläubiger bemerkbar, manchmal fällt sie jedoch auch vom heiteren Himmel. Wichtig ist, dass Sie nun einen kühlen Kopf bewahren. Ist Ihr Schuldner insolvent, ist noch nicht alles verloren. Dank der gesetzlichen Gläubigerautonomie können Sie wesentlichen Einfluss auf das Insolvenzverfahren nehmen.

Was tun, wenn Ihr Schuldner insolvent ist?

Handeln! Schnelles Handeln ist im Fall einer Insolvenz entscheidend und kann Ihre Chancen maßgeblich steigern, dass Sie für Ihre ausstehende Forderung noch Geld erhalten. Um ein Insolvenzverfahren einzuleiten, muss der Schuldner einen Antrag beim Insolvenzgericht einreichen. Alternativ kann dies auch einer der Gläubiger stellvertretend für alle Forderungsberechtigen tun.

Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens folgt einer klaren Reihenfolge verschiedener Schritte. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können die Gläubiger ihre Ansprüche anmelden. Wir geben Ihnen eine Übersicht der einzelnen Prozessschritte:

  • 1. Nach erfolgreichem Antrag eröffnet das Gericht ein Insolvenzverfahren.
  • 2. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, gilt der Schuldner als insolvent.
  • 3. Jeder Gläubiger muss seine Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht anmelden.
  • 4. An erster Stelle stehen die sogenannten Altforderungen, also jene Forderungen, die auf die Zeit vor der Insolvenz zurückgehen.
  • 5. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das Insolvenzverfahren beaufsichtigt. Dieser kann im Rahmen einer Gläubigerversammlung noch ausgetauscht werden. Er erstellt ein Verzeichnis sämtlicher Gläubiger, verwaltet die Insolvenzmasse und teilt diese unter den Gläubigern auf.
  • 6. Werden Sie als Gläubiger dabei zu Unrecht benachteiligt, können Sie Klage erheben.

Zu welchem Gläubiger-Typ gehören Sie?

Ob und in welchem Maß Sie an der Insolvenzmasse beteiligt werden, hängt stark davon ab, zu welcher Art von Gläubigern Sie gehören. Jede der 5 Gläubiger-Gruppen hat unterschiedliche Rechte, Ihre Forderungen gegenüber dem insolventen Schuldner geltend zu machen. Welcher Gruppe Sie zugehören, kann wesentlich darüber entscheiden, welchen Anteil Ihrer Forderung Sie erhalten oder ob Sie überhaupt Geld sehen.

  • 1. Insolvenzgläubiger
  • 2. Massegläubiger
  • 3. Aussonderungsberechtigter Gläubiger
  • 4. Nachrangiger Insolvenzgläubiger
  • 5. Absonderungsberechtigter Gläubiger

Insolvenz des Schuldners – Risiken für den Gläubiger

Für den Gläubiger besteht schon vor der Anmeldung des Insolvenzverfahrens Handlungsbedarf. Ist das Insolvenzverfahren erst einmal angemeldet, sind Zwangsvollstreckungen einzelner Gläubiger nicht mehr erlaubt. Auch Zahlungen in den letzten drei Monaten vor der Insolvenz, können nachträglich angefochten werden, denn wer sich an der Insolvenzmasse bedient, verschafft sich laut Rechtsprechung einen unrechtmäßigen Vorteil, indem er anderen Gläubigern zuvorkommt.

Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, legt der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis sämtlicher Gläubiger an und verschafft sich eine Gesamtübersicht des Unternehmens. Auf Basis dieser Informationen entscheidet er, ob das Unternehmen eine Zukunft hat und saniert werden kann. In diesem Fall kann der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse vermindern und die Geschäfte des Schuldners fortführen. Beschließt der Insolvenzverwalter hingegen eine Liquidierung, wird das Vermögen des insolventen Schuldners unter den Gläubigern verteilt.

Schuldner zahlt nicht? Inkasso beauftragen

Wenn Ihr Schuldner insolvent ist, haben Sie zwei Möglichkeiten zu reagieren. Zum einen können Sie Ihre Forderungen persönlich anmelden. Dazu informieren Sie sich am besten in der Insolvenzakte, in welchem Maß Sie Ihre Forderungen geltend machen können. Anschließend verfolgen Sie die weiteren Entwicklungen und nehmen persönlich an Berichtsterminen und Gläubigerversammlungen teil.

Zum anderen können Sie diese Aufgabe auch einem Inkasso-Dienstleister übergeben. Er verfolgt für Sie die Entwicklungen und vertritt Ihre Interessen mit viel Erfahrung und Fachkenntnis gegenüber dem Insolvenzverwalter. Dadurch sparen Sie sich Zeit und Nerven und können sich ganz auf die Tätigkeiten konzentrieren, die Ihr Unternehmen nach vorne bringen.

Sie haben einen Fall, der Ihnen Sorgen bereitet? Dann vereinbaren Sie jetzt mit uns Ihren kostenlosen Beratungstermin und entscheiden Sie erst anschließend, ob Sie mit uns zusammenarbeiten möchten.

Demondo Leistungsversprechen für Inkasso