Zusammenhang Inkasso, Mahnung und Schufa

Die persönliche Schufa-Auskunft kann in vielen Situationen eine entscheidende Rolle spielen und sowohl Möglichkeiten eröffnen als auch verwehren. Viele Menschen bangen um ihren Schufa-Score und befürchten einen negativen Schufa-Eintrag, wenn sie ein Schreiben eines Inkassonunternehmens erhalten. Bedeutet Inkasso gleich Schufa-Eintrag? Wie verhält es sich bei Mahnung und Schufa? Im Folgenden erläutern wir Ihnen, ob Ihre Sorge berechtigt ist und ab wann Sie mit ernsten Konsequenzen rechnen müssen.

Wer ist die Schufa?

Die Abkürzung Schufa steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Sie wurde 1927 gegründet und ist der führende Auskunftgeber über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen in Deutschland. Ihre zentrale Dienstleistung besteht darin, Unternehmen und Verbrauchern Bonitätsauskünfte zu geben und wichtige Informationen für sichere Geschäftsabschlüsse zur Verfügung zu stellen. Dazu analysiert sie das Zahlungsverhalten einer Person in der Vergangenheit und erstellt auf Basis umfangreicher Daten eine Prognose über ihr Zahlungsverhalten in der Zukunft.

Warum braucht Inkasso eine Schufa-Auskunft?

Eine Schufa-Auskunft ermöglicht es Unternehmen, die Zahlungsbereitschaft und Kreditwürdigkeit eines Partners oder Kunden einzuschätzen und sich so vor Zahlungsausfällen zu schützen. Kooperationen zwischen Inkasso und Schufa oder einem alternativen Auskunftgeber sind wichtiger Bestandteil der Geschäftsprozesse eines Inkassounternehmens. Dieser ermöglicht ihm, die Bonität eines Schuldners festzustellen und auf dieser Basis zielgerichtete Inkasso-Maßnahmen einzuleiten.

Droht schon bei einer Mahnung ein Schufa-Eintrag?

Erfährt bei einer Mahnung die Schufa gleich davon? Voraussetzung für einen negativen Schufa-Eintrag ist, dass eine rechtskräftige Rechnung vorliegt, die Sie weder beglichen noch angefochten haben. Damit diese rechtskräftig ist, muss entweder ein gerichtliches Urteil oder ein Mahnbescheid in Kombination mit einem gerichtlichen Vollstreckungsbescheid vorliegen. Wenn Sie also ein erstes Mahnschreiben erhalten, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie auch einen negativen Schufa-Eintrag erhalten.

Ist eine Drohung mit Schufa-Eintrag erlaubt?

Ein negativer Schufa-Eintrag kann ernste Folgen haben. Immer wieder nutzen Unternehmen die Angst der Schuldner vor einem negativen Schufa-Eintrag, um sie dazu zu bewegen, eine offene Rechnung zu begleichen. Einen Schuldner mit Androhung eines Schufa-Eintrags unter Druck zu setzen, ist jedoch unzulässig, weil sie die Entscheidungsfreiheit des Schuldners beeinträchtigen kann.

Wenn die Forderung unzulässig ist oder der Schuldner Einwände gegen die Rechnung hat, kann er sich durch die Androhung eines Schufa-Eintrags gedrängt fühlen, diese dennoch zu zahlen. Um den Schuldner vor solchen Missbrauchsfällen zu schützen, ist gesetzlich streng geregelt, welche Informationen Unternehmen an eine Auskunftstelle übermitteln dürfen.

Mögliche Folgen eines negativen Schufa-Eintrags

Ein negativer Schufa-Eintrag kann für den Schuldner ernste Konsequenzen mit sich bringen. Der individuelle Scoring-Wert verringert sich automatisch und signalisiert jedem Auskunftnehmer, dass ein höheres Risiko für einen Zahlungsausfall besteht.

Das kann weitreichende Folgen für den Betroffenen haben, denn ab sofort sind sämtliche Vertragsabschlüsse beeinträchtigt, für die Schufa-Auskünfte eingeholt werden. Von der Eröffnung eines Giro-Kontos über den Abschluss eines Handy-Vertrags bis hin zum Kauf auf Rechnung im Versandhandel muss der Betroffene von nun an mit Einschränkungen rechnen.

Darf das Inkasso Daten an die Schufa weiterleiten?

Mithilfe sogenannter Einmeldeklagen konnten Schuldner die Weitergabe von Daten an die Schufa in der Vergangenheit verhindern. Dabei argumentierten sie häufig, der Inkassodienstleister sei nicht der eigentliche Inhaber der Forderung und verfüge somit nicht über die Berechtigung, die Daten an eine Auskunftstelle zu übermitteln.

2015 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dieser Streitfrage jedoch endgültig zugunsten der Inkassounternehmen entschieden. Da der Forderungsinhaber das Inkassounternehmen ausdrücklich damit beauftragt, an seiner Stelle in einer Sache tätig zu werden, darf der Inkasso-Dienstleister auch Daten an die Schufa übermitteln, die sich auf die betroffene Forderung beziehen.

Fazit Inkasso und Schufa

Ein negativer Schufa-Eintrag entsteht nicht von heute auf morgen. Für einen Schuldner bestehen im Vorfeld zahlreiche Möglichkeiten, einen Negativeintrag abzuwenden. Haben Sie also einmal eine Rechnung übersehen und eine Mahnung erhalten, müssen Sie sich nicht gleich Sorgen um einen Schufa-Eintrag machen.

Kümmern Sie sich sorgfältig um Ihre Rechnungen und zahlen Sie diese fristgerecht, sind Sie immer auf der sicheren Seite. Sollten doch einmal Unklarheiten auftreten, bringt ein klärendes Gespräch mit dem Gläubiger bzw. dem Inkassounternehmen schnell Licht ins Dunkel.

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