Halterermittlung
Haltermittlungen können in verschiedenen Fällen notwendig sein. Spezifisch ist die Feststellung von Halterdaten innerhalb des Geltungsbereichs des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vor allem dann notwendig, wenn es zu Schadensfällen und/oder Ordnungswidrigkeiten gekommen ist. Dieser Punkt ist besonders wichtig, da datenschutzrechtlich stets ein triftiger Grund vorliegen muss, damit eine Halterermittlung durchgeführt werden darf.
Gute Gründe für eine Halterermittlung
Um eine Halterermittlung oder auch eine Halterfeststellung in Deutschland durchzuführen, bedarf es triftiger Gründe, da ansonsten die Daten von den zuständigen Behörden nicht herausgegeben werden. In erster Linie belaufen sich solch triftige Gründe auf Schadensfälle oder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.
Dazu zählen:
- Verkehrsunfälle, ebenso wie Fahrerflucht
- Übertretung von Geschwindigkeitsvorgaben
- Falsch- bzw. Dauerparken und das damit eventuell verbundene Blockieren von Durch- und Zufahrten.
Aber auch Gesetzesverstöße wie beispielsweise der Diebstahl von Treibstoff an Tankstellen fallen unter die Begründung zur Feststellung eines Fahrzeughalters.
Institutionen der Halterermittlung
Als erstes ist hier die Polizei zu nennen. Innerhalb von Verfahrens- und Ermittlungsfragen hat diese stets das Recht Informationen über die Halter von Kraftfahrzeugen, bei den zuständigen Behörden einzuholen und außerdem Zugriff auf Blitzerfotos. Aber auch Privatpersonen können entweder selbst über einen Anwalt oder einen professionellen Dienstleister Halterermittlungen veranlassen, wenn sie einen triftigen Grund, in erster Linie Schadens- oder Rechtsansprüche, nachweisen und geltend machen können. In diesem Fall sind in Deutschland beispielsweise Zulassungsbehörde und Kraftfahrtbundesamt zur Herausgabe von Daten verpflichtet.
Klärung der W-Fragen
1) Wie kann ein Kfz-Halter ermittelt werden?
In erster Regel durch das Nummernschild. Ist das Nummernschild nicht bekannt, kann auch über zusätzliche Informationen, wie das Modell des Fahrzeugs, die Farbe und die Marke ein Halter ermittelt werden. Die für Deutschland zuständigen Behörden sind die Kfz- Zulassungsbehörde des zuständigen Straßenverkehrsamtes und das Kraftfahrtbundesamt.
2) Wann wird eine Halterermittlung durchgeführt?
Halterermittlungen werden immer dann notwendig, wenn es zu Verkehrsunfällen, Ordnungswidrigkeiten und anderen Vergehen innerhalb des Straßenverkehrs kommt und der Halter / die Halterin unbekannt ist.
3) Wer darf eine Halterermittlung durchführen?
Die Polizei, Versicherungen und Unternehmen, wie Parkhaus- oder Tankstellenbetreiber, dürfen, wenn es zu Schäden oder auch Treibstoffdiebstahl kommt, eine Halterermittlung durchführen. Ebenso dürfen Privatpersonen, wenn Ihnen Ansprüche durch beispielsweise Verkehrsunfälle zustehen, den Halter eines anderen Fahrzeuges gemäß §39 Straßenverkehrsgesetz ermitteln. Dies darf aber auch mithilfe von professionellen Dienstleistern oder Anwälten durchgeführt werden.
4) Wann ist eine Halterermittlung durch Privatpersonen erlaubt?
Privatpersonen dürfen aufgrund des in Deutschland herrschenden Datenschutzes eigenständig nicht ohne triftigen Grund eine Halterermittlung durchführen. Dieser entsteht in erster Linie dann, wenn (Schadens-)Ansprüche, beispielsweise durch Verkehrsunfälle, entstanden sind. Auch wenn man beispielsweise bei einem Parkmanöver einen Schaden verursacht hat und mit dem Halter des beschädigten Wagens in Kontakt treten muss, darf eine Halterermittlung angestoßen werden. Sowohl in Fällen der Schädigung als auch des geschädigt worden seins empfiehlt es sich jedoch, die Polizei einzuschalten, da sie Halterermittlungen nicht nur einfacher durchführen, sondern auch die entsprechenden Verfahren einleiten kann. In manchen anderen Ländern, wie beispielsweise in der Schweiz, dürfen Privatpersonen auch ohne triftigen Grund eine Halterermittlung durchführen.
5) Was sind die Kosten einer Halterermittlung?
Eine Halterermittlung kostet in Deutschland über das Kraftfahrtbundesamt beispielsweise eine Bearbeitungsgebühr von 5,10€. Die Kosten variieren je nach Land sehr stark. In Österreich liegen die Kosten bei 15,30 €, in Spanien sogar bei ca. 28,00 €.
6) Was passiert, wenn Halter & Fahrer in einem Ermittlungsverfahren nicht dieselbe Person sind?
Zuerst einmal wird angenommen, dass es sich bei Halter und Fahrer um dieselbe Person handeln. Ist dies aber offenbar nicht der Fall (bspw., wenn auf Blitzerfotos deutlich zu erkennen ist, dass es sich nicht um dieselbe Person handelt) erhält der Halter des Wagens einen Zeugenfragebogen, in dem er um Auskunft über die Person gebeten wird, die das Fahrzeug zu dem den Vorfall betreffenden Zeitpunkt gefahren hat.
7) Wie kann ich einen Halter mit einem ausländischen Nummernschild ermitteln?
Im Falle, dass ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug ermittelt werden muss, bietet es sich an, Unterstützung bei entsprechenden Dienstleistern zu suchen. Die Verfahren sind je nach Land sehr unterschiedlich, was es für Laien erschwert, im Ausland erfolgreich Halter zu ermitteln.
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