Europäische Rechnungsstellung

Die Welt ist näher zusammengerückt. Immer mehr Unternehmen pflegen Geschäftsbeziehungen ins EU-Ausland. Allerdings gibt es bei der Rechnungsstellung einige Besonderheiten, die Sie beachten sollten.

Korrekte Rechnungsstellung für Kunden im EU-Ausland – Reverse-Charge-Verfahren

Vielleicht ist Ihnen der Begriff Reverse-Charge-Verfahren schon einmal begegnet. Übersetzt steht er für eine „Umkehr der Steuerschuld“ und betrifft die Rechnungsstellung ins innereuropäische Ausland. Seit dem 1. Januar 2010 gilt nach § 13b UStG, dass Leistungen innerhalb der EU dort zu versteuern sind, wo sie erbracht wurden.

Was bedeutet das konkret? Wenn Sie als deutsches Unternehmen Waren oder Dienstleistungen aus dem EU-Ausland beziehen, liegt die Steuerschuld bei Ihnen in Deutschland. Das heißt, dass Sie darauf die entsprechende Umsatzsteuer an die Bundesrepublik entrichten.

Rechnung ins EU-Ausland stellen – was passiert mit der Umsatzsteuer?

Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, wird Ihnen die Umsatzsteuer im Rahmen Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung erstattet. Wie in Deutschland auch zahlen Sie dann für die Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland unterm Strich nur den Nettobetrag. Käme das Reverse-Charge-Verfahren nicht zum Tragen, müsste Ihnen Ihr Geschäftspartner im Ausland die dortige Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Diese können Sie jedoch in Deutschland nicht geltend machen, sodass Sie letzten Endes den Bruttopreis verbuchen müssten oder ein sehr großer Aufwand für eine Erstattung der ausländischen Umsatzsteuer durch die ausländischen Steuerbehörden betreiben müssten.

Umgekehrt verhält es sich übrigens genauso: Stellen Sie einem Geschäftspartner im EU-Ausland eine Rechnung nach dem Reverse-Charge-Verfahren aus, berechnen Sie ihm lediglich die Netto-Summe.

Reverse-Charge-Verfahren – Rechnung ins EU-Ausland richtig stellen

Um nach dem Reverse-Charge-Verfahren eine Rechnung ins Ausland zu stellen, muss auf der Rechnung sowohl die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers als auch die des Leistungserbringers deutlich vermerkt sein. Darüber hinaus benötigen Sie lediglich eine Formulierung mit dem Hinweis, dass das Reverse-Charge-Verfahren zum Tragen kommt. Diese kann zum Beispiel wie folgt lauten:

Reverse Charge Verfahren wird angewendet. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
USt-ID des Leistungsempfängers: XXXXXXXXXXX

Innereuropäische Rechnungsstellung – Praxisbeispiel

Nehmen wir an, Sie sind ein deutsches Unternehmen und beauftragen ein Unternehmen in Österreich damit, eine neue Website oder Broschüren für Sie zu erstellen. Nach Abschluss des Auftrags stellt Ihnen Ihr Geschäftspartner eine Rechnung über den Nettobetrag aus. Er gibt seine und Ihre Umsatzsteuer- Identifikationsnummer an und vermerkt „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf der Rechnung. Sie begleichen diese und melden bei Ihrem Finanzamt die Umsatzsteuer von 19 Prozent an, die Sie gleich wieder abziehen, da Sie vorsteuerabzugsberichtigt sind. In diesem Fall ist das Handling der Umsatzsteuer also eine reine Formalität, ohne dass tatsächlich Geld fließt.

Rechnung ins EU-Ausland – privat oder gewerblich?

Eine wichtige Ausnahme sollten Sie bei der Rechnungsstellung innerhalb der EU beachten: Berechnen Sie als deutsches Unternehmen eine Ware oder Dienstleistung an eine Privatperson im EU-Ausland, gilt der Sitz Ihres Unternehmens als Ort der Leistungserbringung. Wie für einen Kunden in Deutschland müssen Sie in diesem Fall die hierzulande gültige Umsatzsteuer 19 Prozent (bzw. 7 Prozent bei ermäßigtem Steuersatz) ausweisen.

Sie sind über die EU-Grenzen hinaus aktiv?

Wenn Sie Geschäfte über die Grenzen der EU hinaus betreiben, können je nach Betriebssitz Ihres Geschäftspartners im Ausland besondere Anforderungen bestehen. Als Ihr Partner mit internationaler Ausrichtung beraten wir Sie gerne zu den Besonderheiten internationaler Geschäftsbeziehungen. Außerdem unterstützen wir Sie dabei, Rechnungen und Mahnung in der Landessprache Ihres Geschäftspartners zu erstellen.

Ein Kunde im Ausland zahlt nicht? Das können Sie tun!

Die Rechnung ins Ausland richtig zu stellen, ist eine Sache. Doch Sie möchten bestimmt auch sichergehen, dass diese beglichen wird. Wenn ein Kunde im Ausland nicht zahlt, kann das sehr schnell viel Papierkram, Zeit und Nerven kosten. Wir helfen Ihnen gerne aus! Mit unseren Lösungen für internationales Inkasso kommen wir für Sie an Ihr Geld – rund um die Welt. Dank unserer intelligenten Reporting-Tools können Sie unsere Fortschritte von einem Schreibtisch aus in Echtzeit nachverfolgen. Außerdem haben Sie für alle Ihre weltweiten Aktivitäten einen zentralen Ansprechpartner.

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